Leitfaden und Regionalplan

Fakten statt Fehlinterpretationen

Auf dieser Seite klären wir über den Leitfaden für Freiflächen-PV-Anlagen und den Regionalplan Donau-Iller auf, auf welchen sich die Argumentation der befürwortenden Markträte aufbaut. 

Unserer Meinung nach wurden beide Dokumente im Zusammenhang mit der geplanten PV-Anlage in Tiefenried offenbar falsch interpretiert oder bewusst ignoriert! 

Wir zeigen aus unserer Sicht die Abweichungen und Fehlbewertungen auf, die bereits ausreichende Gründe liefern, das Projekt nicht zu realisieren. Diese Punkte gehören zu den deutlichsten Kritikpunkten an der geplanten Freiflächenanlage. Alle Dokumente finden sie in unserem Downloadbereich.

1. Weiße Flächen sind kein Freifahrtschein 

Ein Hauptargument in der Argumentation des Marktrats für die Auswahl der Fläche in Tiefenried ist die Tatsache, dass die Flächen in einem sog. weißen Gebiet lt. Regionalplan Donau-Iller liegen und somit für Freiflächen-PV-Anlagen "freigegeben" sind.

Wir sind überzeugt, dies ist eine absolute Fehlinterpretation und zeugt von unsauberer Recherche!

Definition der weißer Flächen laut Regionalplan der Region Donau Iller:

"Weiße Flächen sind Freiflächen, die in der PV-Hinweiskarte als potenziell nutzbar markiert sind. Sie umfassen überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen ohne hohe Sensibilität gegenüber PV-Auswirkungen wie Verdunkelung. Der Regionalplan priorisiert solche Flächen für PV, wenn sie mit Folgenutzungen (z. B. Landwirtschaft) vereinbar sind, schließt aber Wälder, Gewässer und Siedlungen aus. "

Die Bauleitplanung muss eine Einzelfallprüfung durchführen, um die Eignung weißer Flächen zu bestätigen, da der Regionalplan nur rahmengebend wirkt. Folgende Abwägungen sind zwingend:

  • Landschaftsbild und Erholung
    In Vorbehaltsgebieten für Erholung erhalten Belange des Landschaftsbilds und der Erholung bei Abwägungen mit konkurrierenden Nutzungen ein besonderes Gewicht. Umweltbelastungen sollen hier möglichst gering gehalten und reduziert werden. Die Kulturlandschaft ist als Eignung für Kur-, Freizeit- sowie natur- und kulturgebundene Erholung zu bewahren und weiterzuentwickeln." (Auszug aus dem Regionalplan Donau Iller)
     
  • Landwirtschaft und Bodenschutz 
    Im Regionalplan Donau-Iller erhalten Landwirtschafts- und Bodenschutzbelange bei Flächeninanspruchnahmen ein besonderes Gewicht in der Abwägung. Hochwertige Böden mit günstigen Erzeugungsbedingungen sollen priorisiert geschont werden
     
  • Naturschutz und Biotopverbund 
    Im Regionalplan Donau-Iller erhalten Naturschutz- und Biotopverbundbelange bei raumbeanspruchenden Nutzungen ein besonderes Gewicht in der Abwägung. In Vorrang- und Vorbehaltsgebieten haben sie Vorrang; Planungen sind ausgeschlossen, wenn Biotopvernetzung, Tierwanderung oder ökologische Funktionen erheblich beeinträchtigt werden – Einzelfallprüfung nötig

Unser Fazit: 
Die Bauleitplanung interpretiert die weißen Flächen falsch und ignoriert die zentralen Abwägungspflichten des Regionalplans –> die weiße Fläche wurde offenbar missverstanden!​

  • Massiver Eingriff ins Landschaftsbild in einem Vorbehaltsgebiet für Erholung.​
  • Wertvolle Flächen in Vorbehaltsgebieten für Erholung werden geopfert.​
  • Feldlerche einfach umsiedeln ? – aktiver Naturschutz sieht anders aus!​

 

2. Massiver Eingriff in Landschaftsbild und Erholungsraum

Im Regionalplan Donau-Iller sind Vorbehaltsgebiete für Erholung räumliche Einheiten mit besonderer Bedeutung für Erholung und naturgebundenen Tourismus, die hohe Landschaftsqualität aufweisen und durch Erholungseinrichtungen oder Anziehungspunkte hervorgehoben sind. Hier haben Erholungsfunktionen Vorrang vor anderen Nutzungen; raumbedeutende Planungen (z. B. PV-Anlagen) sind unzulässig, wenn sie Landschaftsbild, Naturgenuss oder Umweltqualität erheblich beeinträchtigen. Lagen mit Fernwirkung sind zudem ebenfalls in den eigenen Richtlinien unter Punkt 3 kategorisch ausgeschlossen für Freiflächen-PV-Anlagen.

Fazit: 

Dieser Regionalplanpunkt wurde unserer Meinung nach vollständig ignoriert, obwohl er als Basis für den Leitfaden der Marktgemeinde dient! Ebenso wurden auf Seite 3 und 4 des Kirchheimer Leitfadens die Punkte „Geeignete Standorte“  und  „Sichtbarkeit / Landschaftsbild“ missachtet – ironischerweise ist die Sichtbarkeit als Ausschlusskriterium aufgeführt. Als kleiner Hinweis - die geplanten Flächen liegen am höchsten Punkt des Höhenzuges zwischen Tiefenried und Haselbach!


 

3. Hochwertige Ackerflächen statt vorbelasteter Standorte

Sowohl im Regionalplan als auch im "Kirchheimer Leitfaden" ist detailliert dargestellt, dass landwirtschaftlich wertvolle Böden nicht für Freiflächen-PV-Anlagen in Frage kommen! Der Leitfaden betont, dass vorbelastete, versiegelte oder an bauliche Anlagen angrenzende Flächen Vorrang haben sollen – diese Potenziale sind im Gemeindegebiet bei weitem nicht ausgeschöpft.

Aus Gesprächen mit Landwirten aus dem Gemeindegebiet müssen wir davon ausgehen, dass es sich bei den geplanten Flächen um sehr gute Ackerflächen mit hochwertiger Humusschicht handelt, welche nicht der Energiewirtschaft geopfert werden sollten.

Ein Beleg, dass die Bodenqualität von der Bauleitplanung geprüft und ausreichend berücksichtigt wurde liegt aktuell nicht vor.

Fazit: Auch dieser Punkt wurde zu 100% ignoriert und nicht beachtet!

4. Agri‑PV gefordert – klassische Großanlage geplant

Die Richtlinie der Gemeinde nennt Agri‑PV‑Anlagen ausdrücklich als zu bevorzugende Form, weil dort neben der Stromerzeugung weiterhin Kulturpflanzen angebaut werden können. Das Vorhaben in Tiefenried ist keine Agri‑PV‑Anlage, sondern eine herkömmliche Freiflächen‑PV‑Großanlage ohne gleichwertige landwirtschaftliche Nutzung.

5. Unklare kommunale Wertschöpfung und Beteiligung

Nach bisherigen Informationen (Stand 12/2025) fehlt eine nennenswerte finanzielle Bürgerbeteiligung oder transparente Sicherung von Gewerbesteuereinnahmen in der Gemeinde. Die eigenen Leitlinien fordern deutliche kommunale Wertschöpfung und echte Bürgerbeteiligung – hier hinkt das Projekt hinterher. Eine 12,5%-Beteiligung wirkt symbolisch und erinnert an die unklare Umsetzung der PV-Anlage auf der ehemaligen Tiefenrieder Mülldeponie, (dieser Punkt ist mittlerweile konkretisiert worden, siehe auch News vom 15.1.2026, Update zur gepl. Bürgerbeteiligung).

Diese Liste an Argumenten ist sicherlich nicht vollständig – 
aber sie ist eine gute Basis, um mit Ihrer Stimme ein Stopp‑Signal zu setzen.

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