Warum dieser Standort unserer Meinung nach falsch ist.

1. Eine Anlage in Dorfgröße direkt am Ortsrand

Unsere Argumente gegen die geplante Freiflächen-PV-Anlage in Tiefenried 

Die geplante Freiflächen‑PV‑Anlage umfasst etwa 14,2 Hektar – praktisch genauso viel Fläche wie die gesamte bebaute Ortslage Tiefenried mit rund 14,8 Hektar. Entlang des Siedlungsrandes entstünde ein durchgehender Modul‑ und Zaunriegel, der den offenen Übergang von Dorf und Landschaft weitgehend ersetzt.

2. Massiver Eingriff in Landschaftsbild und Erholungsraum

Das Gebiet um Tiefenried ist im Regionalplan Donau‑Iller als Erholungsgebiet ausgewiesen und gilt als landschaftlich besonders sensibel. Eine Anlage in dieser Größenordnung mit deutlicher Fernwirkung steht im Widerspruch zu der Zielsetzung, Erholungsräume und charakteristische Ortsbilder zu erhalten.

3. Missachtung des Kirchheimer Leitfadens

Der „Leitfaden für die Zulassung von Freiflächen‑Photovoltaikanlagen in der Marktgemeinde Kirchheim i.Schw.“ schreibt vor, dass Anlagen gut in das Landschaftsbild einzubinden sind und Standorte mit starker Fernwirkung zu vermeiden sind. Für Tiefenried würde genau das Gegenteil eintreten: Ein großflächiger Eingriff unmittelbar am Dorf und weithin sichtbar im Mindeltal und unseren Nachbarortschaften Haselbach und Mindelzell.

4. Hochwertige Ackerflächen statt vorbelasteter Standorte

Für den Solarpark sollen landwirtschaftlich wertvolle Böden im unmittelbaren Umfeld des Ortes dauerhaft durch Module überprägt werden. Der Leitfaden betont jedoch, dass vorbelastete, versiegelte oder an bauliche Anlagen angrenzende Flächen Vorrang haben sollen – diese Potenziale sind im Gemeindegebiet bei weitem nicht ausgeschöpft.

5. Agri‑PV gefordert – klassische Großanlage geplant

Die Richtlinie der Gemeinde nennt Agri‑PV‑Anlagen ausdrücklich als zu bevorzugende Form, weil dort neben der Stromerzeugung weiterhin Kulturpflanzen angebaut werden können. Das Vorhaben in Tiefenried ist keine Agri‑PV‑Anlage, sondern eine herkömmliche Freiflächen‑PV‑Großanlage ohne gleichwertige landwirtschaftliche Nutzung.

6. Unklare kommunale Wertschöpfung und Beteiligung

Nach den bisherigen Informationen ist weder eine nennenswerte finanzielle Beteiligung der Bürger noch eine transparente Sicherung von Gewerbesteuereinnahmen in der Gemeinde erkennbar. Die eigenen Leitlinien stellen jedoch eine deutliche kommunale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung als Ziel in den Vordergrund – auch hier bleibt das Projekt deutlich hinter den Erwartungen einer nennenswerten Beteiligung zurück.

 

Update vom 14.1.2026 (siehe auch News): am 14.1. fand im Rathaus ein Gespräch mit der Bürgermeisterin, einzelnen Gemeinderäten, Vertretern des Vorhabenträgers und Vertretern der Bürgerinitiative statt. In diesem Termin wurde die angedachte Bürgerbeteiligung, wie folgt, beschrieben:
 

"Im Rahmen des Projekts ist eine Bürgerbeteiligung hinsichtlich 12,5 % der Fläche vorgesehen. Interessierte Bürger können mit verschiedenen hohen Anteilen (im Gespräch sind derzeit Stückelungen von 5.000 Euro bis 20.000 Euro) an dem Projekt partizipieren und sind damit direkt an Gewinn des Projekts beteiligt. Über die Einzelheiten der Bürgerbeteiligung könne laut Vorhabenträger jederzeit noch diskutiert werden. Auch der Gemeinde selbst wurde eine Beteiligung angetragen.
Für die Landwirte, die ihre Flächen im Rahmen von Pachtverträgen für das Projekt

zur Verfügung stellen, besteht über die Pachteinnahmen hinaus eine unbegrenzte

Möglichkeit, sich direkt an dem Projekt zu beteiligen."

7. Interessen der Einwohner werden nachrangig behandelt

Viele Tiefenriederinnen und Tiefenrieder sehen ihre Lebensqualität, ihr Ortsbild und den Charakter des Erholungsraums stärker beeinträchtigt als es der Beschluss des Marktgemeinderats widerspiegelt. Das Bürgerbegehren soll den Bewohnern die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, ob diese Anlage in Dorfgröße mit den eigenen Leitlinien und Interessen vereinbar ist.

Vorher & Nachher

Mithilfe KI-gestützter Visualisierung wurde das Landschaftsbild um eine Freiflächen-Photovoltaikanlage dieser Größenordnung ergänzt. Dadurch wird anschaulich, welche Auswirkungen und Dimensionen dieser Eingriff auf das bestehende Landschaftsbild haben könnte. Es ist ein Beispiel, wie die Landschaft nach der Umsetzung aussehen könnte.

 

Diese Liste an Argumenten ist sicherlich nicht vollständig – 
aber sie ist eine gute Basis, um mit Ihrer Stimme ein Stopp‑Signal zu setzen.
Weitere gute Gründe gibt es auf der Seite "Schon gewusst?"

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Telefon: +49 172 8050471

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